Allgemeinebedienungen

AGB

Jakub Marks


Allgemeines – Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Die zu erbringenden Leistungen sind im Angebot oder der Leistungsbeschreibung definiert, die einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Vertrages oder AGB bilden. Die AGB gelten lediglich sekundär für jene Bereiche, die ohne Vetrag sind, oder die nicht im konkreten Vertrag geregelt sind. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Mehrarbeiten des Auftragnehmers werden gesondert verrechnet. Der Auftragnehmer hat das Recht den gesamten Auftrag sowie Teile an Dritte weiterzugeben.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angeführten Nettopreise verstehen sich in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer uns basieren auf den Lohn und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertelegung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Reinigungsmittels – und Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Reinigungsgeräte enthalten, soweit nichts Anderes vereinbart wurde. Der Verbrauch an Hygieneartikeln, wie z.B. Handwaschseife,WC-Papier, Küchenrolle, Papierhandtücher, Müllsäcke etc., sind im Preis nicht enthalten. Nicht enthalten im Preis sind Entsorgungskosten und die Beistellung von Schuttmulden, insoweit erfolgt mangels Übernahme oder Beistellung durch den AG eine gesonderte Verrechnung. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden – und Gebäudereiniger festgelegte Erschwernis-, Gefahren – und Schmutzzulage, die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhung oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der Bestätigung, in voller Höhe anzuheben. Die nach durchgeführter Arbeitsleistung erstellten Rechnungen sind spätestens entsprechend dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ohne jeden Abzug einzuzahlen. Für die Arbeiten legt der AN nach Beendigung derselben oder zum Monatsletzten Rechnung. Wechselzahlungen können nicht akzeptiert werden. Bei Zahlungsverzug werden die unternehmerischen Verzugszinsen zuzüglich der anfallenden Mahn – und Inkassokosten verrechnet, letztere soweit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen. Für die erste Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von € 5,- verrechnet, für die zweite Mahnung € 10,- und für die dritte Mahnung nochmals € 10,-. Der Anspruch auf Ersatz der Mahnspesen und der Verzugszinsen setzt kein Verschulden voraus. Ist der AG mit einer fälligen Zahlung mehr als 2 Wochen im Verzug, so ist Jakub Marks berechtigt aber nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen aus diesem Auftrag, aber auch aus allfälligen anderen Aufträgen desselben AG für die Dauer der Säumnis bis zur Zahlung vorübergehend einzustellen. Andere Ansprüche bleiben davon unberührt. Rechnungen werden von Jakub Marks ausschließlich in elektronischer Form an den Auftraggeber übermittelt, es sei denn, eine postalische Übermittlung wird vom Auftraggeber schriftlich angefordert oder ausdrücklich vereinbart.


Leistungsausführung

Der Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Durchführung des Auftrages frei, er kann daher die Anzahl des Personals, die Art die Reinigung, die Art der Reinigungsgeräte und Hilfsgeräte frei wählen, es sei denn, im Auftrag ist eine besondere Ausführung vereinbart oder der Auftraggeber erteilt besondere Weisungen. Widerspricht eine Weisung oder ein ausdrücklicher Ausführungswunsch des Auftraggebers den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) wird er darauf hingewiesen. Wird die Ausführung trotzdem nach der Weisung gewünscht, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit. Bei Durchführung der Arbeiten sind nur bekannt gegebene Vertreter des Auftraggebers gegenüber leitendem Personal des Auftragnehmers weisungsberechtigt. Führen diese Weisungen zur Auftragsänderung oder Auftragsausweitungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, dafür angemessene Preise zu verrechnen. Was in einer Standard-Ferienhausreinigung oder einer anderen vereinbarten Dienstleistung enthalten ist, wird immer im Angebot beschrieben. Das Reinigen/Polieren von Fenstern wird nur dann durchgeführt, wenn die Fenster und Glasflächen klassisch zugänglich sind und wenn keine besonderen Geräte/ Technik erforderlich sind. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen (mittels Foto bewährt) Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, giftige und gesundheitsgefährdende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Arbeitsweise, Zeitpunkt und Ausführung der Reinigungsarbeiten können vom Auftragnehmer bestimmt werden. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Reinigung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (Ankündigung einen Tag im Voraus) oder Urlaub (Ankündigung mindestens 5 Tage im Voraus) zu verschieben. Diese Tage und Leistungen werden dem Kunden dann nicht in Rechnung gestellt, bzw. es wird ein anteiliger Teil vom Festbetrag abgezogen. Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, dafür Schadensersatz zu sichern. Die Reinigungen werden am selben Tag nach Check-Out erfolgen (außer anders von beide Seite vereinbart). Das Check-out ist spätestens um 10 Uhr und der nächste Check-in frühestens um 16 Uhr. Wenn die Ferienwohnung nicht bis spätestens 10:00 Uhr freigegeben wird, ist unser Personal nicht verpflichtet, die Wohnung bis 16:00 Uhr zu reinigen.


Kontakt

Der Kontakt zwischen Kunde und Lieferant erfolgt entweder mündlich (telefonisch, persönlich) oder schriftlich (E-Mail, soziale Medien, …). Der AN ist von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Erbringt der Lieferant die Leistung aktiv nach 18:00 Uhr, werden 100 % des Preises zum vereinbarten Stundensatz hinzugerechnet.


Winterdienst und Gartenpflege

Unser Unternehmen ist zur Beseitigung der Ursachen, die zur Bildung von Eis (zB. durch undichte Dachrinnen), und zur Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und Eisbildung auf Dächern, für deren Entfernung ein Fachunternehmen erforderlich ist. Gleiches gilt für die Entfernung von Schnee und/oder Eis nach Abgang einer Dachlawine. Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu reinigen. Sofern keine Zusatzleistung vereinbart wurde, erfolgt die übliche Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und – dauer) längstens innerhalb von 8 Stunden ab Beginn des belagsbildenden NiederschlagesAuf die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Arbeiten hat der Kunde keinen Einfluss. Eine vollständig schneefreie Räumung von Verkehrsflächen ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Unser Unternehmen ist daher nicht verpflichtet, die zu reinigenden Verkehrsflachen zur Ganze schneefrei zu machen. Bei Glatteis werden als Streumaterial zulässige Auftau‐ und abstumpfende Streumittel verwendet. Das Streumaterial wird vom Kunden bezahlt.

lm Falle des Vorherrschens von wetterbedingten Extremsituationen (höherer Gewalt), wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen, andauerndem gefrierendem Regen, Schneeverwehungen, extremen Schneemengen, und im Falle eines durch diese wetterbedingten Umstände verursachten Zusammenbruchs des Verkehrs ist weder eine termingerechte Räumung noch die Einhaltung des oben genannten Intervalls geschuldet. Das Winterservice wird in diesen Fällen spätestens 4 Stunden nach Beendigung der Situation und/oder des Verkehrs wieder aufgenommen. Innenflächen sind Verkehrsflächen, die der gesetzlichen Räumungsverpflichtung nicht unterliegen, wie beispielsweise Hof‐ und Parkflächen. Die Betreuung solcher Flächen ist gesondert zu vereinbaren. Die Innenflächen werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Ist aufgrund der zu räumenden Schneemengen die Inanspruchnahme zusätzlicher Schneelagerflächen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgemäß zu räumende Fläche entsprechend. Ein Anspruch auf Reinigung von Innenflächen, die zur Zeit des Einsatzes nicht zugänglich sind, besteht nicht. Parkplatze und Zufahrten werden üblicherweise maschinell betreut. Schneefräsen oder andere Maschinen bzw. Schaufeln werden vom Kunden gestellt. Eine Verpflichtung zur händischen Nachbearbeitung (zB zwischen abgestellten Fahrzeugen) ist grundsätzlich nicht gegeben und ist gesondert zu vereinbaren. Im Rahmen der Grünflächenbetreuung erbringt unser Unternehmen die vom Kunden ausgewählten Dienstleistungen, wie – je nach Vertragsinhalt ‐ Rasenmähen, Heckenschneiden und Gartenarbeiten. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgendes: Unserem Unternehmen trifft weder eine Prüf – noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt werden, und ferner keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von unserem Unternehmen zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat. Kunden obliegt es bei sonstigem Ausschluss der Haftung unseres Unternehmens, Pflanzen, die sich auf von unserem Unternehmen zu bearbeitenden Flächen befinden und nicht entfernt werden sollen, zu kennzeichnen bzw. unser Unternehmen auf solche hinzuweisen.


Vertragsdauer

Ein Vertragsabschluss kommt entweder durch beiderseitige, firmengemäße Unterfertigung unseres Reinigungsvertrages, unsere Auftragsbestätigung oder durch die Retournierung des vom Auftraggeber firmengemäß unterfertigen Angebotes zustande. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Wegen Nicht – oder Schlechtleistung darf eine vorzeitige Kündigung des Auftraggebers erst dann erfolgen, wenn der Auftragnehmer mehrfach nach schriftlicher Reklamationen Mängel nicht behebt.


Unterbleiben der Ausführung

Unterbleibt die Ausführung des Auftrages oder Teile davon aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, ist der Auftragnehmers berechtigt ein angemessenes Entgelt für den Entfall des Auftrages zu verrechnen, wobei dieses mit einer 50 % Pauschale des zzgl. USt. vereinbart wird. Erfolgt jedoch die Leistungsverweigerung des AG oder die Ausführung der Arbeiten so kurzfristig, dass der Auftragnehmer keinen Ersatzauftrag ausführen kann, so hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu leisten. Wird die Ausführung der Arbeiten nur zeitlich verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stehzeiten für die eingesetzten Mitarbeiter und zusätzlichen Fahrtzeiten in angemessener Höhe zu verrechnen.

Stornierungsbedingungen: max. 3 Tage im Voraus.

Bedingungen für die Bestellung von Reinigung (FeWo´s): mindestens 3 Tage im Voraus.


Vorzeitige Vertragsauflösung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss, Mängelrüge, Reklamationen

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann auf Nicht – oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben wurden. Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5- tägigen Nachfrist vom vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen. Bei Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggeber sind wir berechtigt, vom Vertag zurückzutreten oder die Erfüllung des Vertrages von uns geeignet erscheinenden Sicherheiten einschließlich Vorauszahlungen abhängig zu machen. Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Liquidation des Käufers entbinden uns von der Liefer – bzw. Leistungsverpflichtung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf schadensgeneigte Stellen (z.B. Wegbegrenzungssteine, hervorstehende Kanaldeckel oder sonstige Gegenstände, grobe Unebenheiten, etc.) hinzuweisen, widrigenfalls entfällt bei Beschädigung für den Auftragnehmer jegliche Haftung. Sollten sicht Mörtel – oder Putzspritzer auf zu reinigende Glas- und Fensterflächen befinden, so gelten diese Glas- und Fensterflächen als bereits beschädigt, da es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, diese ohne Schäden (Kratzspuren bedingt durch Quarzsand) zu entfernen. Jegliche Haftung für Schäden durch Kratzspuren wird daher von vornherein ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Schäden, die auf versteckte Produktions – und Herstellungsrückstände sowie auf Härtungs – oder Wärmebehandlungen der Glasscheiben zurückzuführen sind. Es wird daher von uns in diesen Fällen keine Haftung (gleichgültig wer Verursacher dieser Kratzer ist) übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf schadensgeneigte Stellen (z.B. Wegbegrenzungssteine, hervorstehende Kanaldeckel oder sonstige Gegenstände, grobe Unebenheiten, etc.) hinzuweisen, widrigenfalls entfällt bei Beschädigung für den Auftragnehmer jegliche Haftung. Auf Objektteile oder Einrichtungen die einer speziellen Behandlung bedürfen ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers, hinzuweisen. Der AN haftet für durch seine Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer dem AG (Auftraggeber) verursachte und grob fahrlässig verschuldete Schäden im Rahmen und nur bis zur Höhe der vom AN abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ebenso ausgeschlossen wie für Vermögensschäden und Mangelfolgeschäden. Für Schäden an anderen Gegenständen als dem Reinigungsobjekt wird darüber hinaus nur gehaftet, sofern der AG den Nachweis erbringt, dass die Schäden nur durch die Reinigungsarbeiten entstanden sein können. Für Schäden am Geschirr etc., welche beim Geschirrabwaschen durch unser Reinigungspersonal passieren, wird keine Haftung übernommen, ausgenommen bei Vorsatz. Sollte am Objekt eine Alarmanlage installiert sein, so wird für etwaige Kosten durch irrtümlich ausgelöste Fehlalarme ebenfalls keine Haftung übernommen. Ist für die Reinigung die Aushändigung eines Schlüssels erforderlich, haftet der AN bei Verlust nur für den Ersatzdes

Schlüssels, darüber hinausgehende Ersatzansprüche etwa für Austausch von Schließanlagen werden ausgeschlossen, auch jedoch etwa Ersatz für die Kosten eines allfälligen Schlössertausches oder einen durch den Verlust des Schlüssels mitverursachten Diebstahl oder Einbruch. Für Kratzer an glatten verschmutzten Flächen wird jedwede Haftung ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz. Der AG hat Strom und Wasser für die Durchführung der Reinigungsarbeiten unentgeltlich zu Verfügung zu stellen. Reklamationen des Auftraggebers müssen gegenüber der Auftragnehmerin innerhalb von 24 Stunden schriftlich per eingeschriebenen Brief oder E – mail unter präziser Angabe des Mangels und mit dem Nachweiss. Im Falle nicht fristgerechter Reklamation gelten die Leistungen der Auftragnehmerin als vom Auftraggeber genehmigt. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation keine zusätzlichen Kosten. Bei Polster- und Teppichreinigung können Reklamationen auf Fleck- und Geruchsentfernung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, haftet unser Unternehmen bei leichter Fahrlässigkeit nur für Personenschäden. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist auch der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind, und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ausgeschlossen.

Kunden, die Unternehmer sind, haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice haftet unser Unternehmen außerdem nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vertragsgemäß geräumten, aber nachträglich durch Dritte (zB einparkende Autos, Straßenräumgeräte, spielende Kinder usw) verunreinigten schnee‐ oder eisbedeckten Flächen ereignen. Unser Unternehmen schuldet somit nicht die Überwachung der Flächen nach erfolgter Leistungserbringung. Unser Unternehmen trifft weiters keine Haftung für Beschädigungen an Bodenflächen jeglicher Art, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen. Weiters haftet unser Unternehmen nicht für Ereignisse, die auf das Verhalten des Kunden, uns nicht zurechenbaren Dritten oder auf höhere Gewalt (zB Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen usw) zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, Ereignisse, aus denen unser Unternehmen haftbar werden könnte (Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, die mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen etc) nach Bekanntwerden unverzüglich unserem Unternehmen zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen zu nicht zu räumenden Flächen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen. Unser Unternehmen haftet weder für Schäden an nicht gekennzeichneten Flächen, Grünanlagen und Abgrenzungen noch für Schäden, die durch zulässiger Weise verwendete Auftau‐ und abstumpfende Streumittel allenfalls verursacht werden. Unser Unternehmen ist auch nicht verpflichtet, Streugut aus Grünflächen zu entfernen.


Werbung an Bestandskunden

Reinigungsservice Marks, Jakub Marks behält es sich vor, die hinterlegten Kontaktdaten von Kunden zur Bewerbung lediglich seiner eigenen Dienstleistungen zu verwenden, vor allem jedoch zur Zusendung von Aufmerksamkeiten und Gutscheinen zu festlichen Anlässen. Dieser Verwendung kann jederzeit mündlich oder schriftlich widersprochen werden.


Produktfotografie

Reinigungsservice Marks, Jakub Marks behält es sich vor, Fotos von zu reinigenden Objekten, Flächen etc. während eines Auftrags aufzunehmen und diese nach Bedarf zu veröffentlichen. Alle Fotos sind anonym und lediglich auf die Leistung bezogen. Die Fotografie kann jederzeit mündlich oder schriftlich widersprochen werden.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.


Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass Geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.


Übergang

Alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen gehen jeweils bei aufrechter Geschäftsbeziehung beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Diese sind zu verpflichten, diese Rechte und Pflichten auf allfällige weitere Rechtsnachfolger zu verbinden. Jeder Teil hat seine Verpflichtung aus dieser Geschäftsbeziehung solange zu erfüllen, bis der Rechtsnachfolger nachweislich darin eingetreten und eine diesbezügliche schriftliche Erklärung des Rechtsnachfolgers bei dem anderen Partner eingetroffen ist.


Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall ist die ungültige, anfechtbare oder undurchführbare Bestimmung so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit dieser Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, falls diese AGB eine Lücke enthalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.